Im Dienstvertrage muß der Tag des Dienstantrittes nach dem Kalender bestimmt sein; der Vertrag ist aber auch ohne diese Bestimmung wirksam, wenn die Tätigkeit des Dienstnehmers im beiderseitigen Einvernehmen begonnen hat.
Rückverweise
GAngG · Gutsangestelltengesetz
§ 1 Anwendungsgebiet des Gesetzes
…dieses Gesetzes sind Jagd und Fischerei sowie der nicht gewerbliche Gartenbau gleichzustellen. (2) Das Gesetz findet keine Anwendung auf die durch das Angestelltengesetz geregelten Dienstverhältnisse. (3) Dienstnehmer im Sinne des Absatzes 1, die in einem kaufmännischen Betriebe zu kaufmännischen Diensten verwendet werden, sind als Handlungsgehilfen nur dann anzusehen, wenn ihre Verwendung…
§ 8 Anspruch bei Dienstverhinderung.
…diesem Absatz nur gegenüber jenem Dienstgeber, bei dem die Dienstverhinderung im Sinne dieses Absatzes eingetreten ist; gegenüber den anderen Dienstgebern entstehen Ansprüche nach Abs. 1. (3) Soweit das Entgelt in der Beistellung der Naturalwohnung, Verköstigung, Beleuchtung oder Beheizung oder in der Gewährung von Landnutzung besteht, ist es auch für die Zeiträume…