Kündigungen müssen bei sonstiger Unwirksamkeit schriftlich erklärt werden.
Rückverweise
Auf die im § 19 GAngG vorgeschriebene schriftliche Form der Kündigung kann vom Dienstnehmer nachträglich, nach Ablauf der Kündigungsfrist, nicht aber im Zeitpunkte der Kündigung gültig verzichtet werden.…
Eine entgegen der Vorschrift des § 19 GAngG bloß mündlich erklärte Kündigung des Dienstverhältnisses hat die Wirkung einer vorzeitigen Entlassung.…