G-ZG
Gliederung
6. Abschnitt Entscheidungsstrukturen und -organisation
§ 20 Organisation der Bundesgesundheitsagentur (gemäß § 56a des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten)
(1) Organe in der Bundesgesundheitsagentur sind:
1. Bundesgesundheitskommission
2. Bundes-Zielsteuerungskommission
(2) Weiters kann zur Beratung der Bundesgesundheitsagentur eine Bundesgesundheitskonferenz eingerichtet werden, in der die wesentlichen Akteurinnen/Akteure des Gesundheitswesens vertreten sind.
(3) Die Führung der Geschäfte der Bundesgesundheitsagentur obliegt dem Bundesministerium für Gesundheit.
(4) Bei der Erfüllung der Aufgaben hat die Bundesgesundheitsagentur darauf zu achten, dass eine qualitativ hochwertige, effektive und effiziente, allen frei zugängliche und gleichwertige Gesundheitsversorgung in Österreich insbesondere durch die Zielsteuerung-Gesundheit sichergestellt und die Finanzierbarkeit des österreichischen Gesundheitswesens unter Einhaltung der Finanzrahmenverträge abgesichert wird.
§ 22 Bgld. GFG · Bgld. GFG · Burgenländisches Gesundheitsfondsgesetz
§ 22 Inhalt und Beschlussfassung
… 7 Z 2 G-ZG und Bereinigung von Parallelstrukturen; konkretisierte Planung zur Einrichtung von Primärversorgungseinheiten; 6. Abbildung der überregionalen Versorgungsplanung gemäß § 20 Abs. 1 Z 9 G-ZG inklusive Definition von Versorgungsgebieten je Standort; 7. Transparente Berücksichtigung der Versorgung inländischer und ausländischer Gastpatientinnen und -patienten. (2) In Angelegenheiten des RSG hat die Geschäftsstelle…
§ 23 StGFG 2017 · StGFG 2017 · Steiermärkisches Gesundheitsfondsgesetz 2017 – StGFG 2017
§ 23 Regionaler Strukturplan Gesundheit (RSG)
…32 der Vereinbarung OFG genannte Planungsziel ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Versorgungsangeboten als Netzwerk oder Zentrum sicherzustellen; 6. Abbildung der überregionalen Versorgungsplanung gemäß § 20 Abs. 1 Z 9 G-ZG inklusive Definition von Versorgungsgebieten je Standort; 7. Transparente Berücksichtigung der Versorgung inländischer und ausländischer Gastpatientinnen und -patienten. (4) Der RSG hat bei der Kapazitätsplanung für…
§ 21 G-ZG · G-ZG · Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz
§ 21 Inhalte des RSG
…nachkommen zu können, im jeweiligen Bundesland ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Versorgungsangeboten als Netzwerk oder Zentrum sicherzustellen; 4. Abbildung der überregionalen Versorgungsplanung gemäß § 20 Abs. 1 Z 9 inklusive Definition von Versorgungsgebieten je Standort; 5. Transparente Berücksichtigung der Versorgung inländischer und ausländischer Gastpatientinnen und -patienten. Dabei ist…
§ 41 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
… 15, § 16 Abs. 1, 3, 6 und 7, § 17 Abs. 1 Z 4 lit. e bis g, § 18 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, Abs. 4, 5 und 7, § 19 Abs. 1, §…
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