G-ZG
Gliederung
4. Abschnitt Konkretisierung der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit
§ 15 Jahresarbeitsprogramme
Die in den Zielsteuerungsverträgen in den Steuerungsbereichen „Ergebnisorientierung“, „Versorgungsstrukturen“, „Versorgungsprozesse“ und der Finanzzielsteuerung (5. Abschnitt) getroffenen Festlegungen und Maßnahmen sind im Hinblick auf ihre termingerechte Umsetzung zu operationalisieren. Für diesen Zweck sind Jahresprogramme zu erstellen.
§ 15 G-ZG · G-ZG · Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz
§ 15 Steuerungsbereich Versorgungsprozesse
(1) Der Steuerungsbereich Versorgungsprozesse umfasst insbesondere folgende Inhalte: 1. Umsetzung des Maßnahmenpakets zur nachhaltigen Sicherstellung und Attraktivierung der Gesundheitsberufe gemäß Art. 8 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswe…
§ 41 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
…2 und 4 Z 1 und 2, § 11, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 2, § 16 Abs. 1, 6 und 7, § 34, § 35, die Paragrafenüberschriften zu §§ 36…
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