G-ZG
Gliederung
4. Abschnitt Konkretisierung der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit
§ 14 Vorgaben und Inhalte der Landes-Zielsteuerungsverträge
Die Landes-Zielsteuerungsverträge dürfen dem Bundes-Zielsteuerungsvertrag nicht widersprechen. Sie haben ausgehend vom regionalen Bedarf insbesondere die Vorgaben aus dem Bundes-Zielsteuerungsvertrag in den Steuerungsbereichen „Ergebnisorientierung“, „Versorgungsstrukturen“, „Versorgungsprozesse“ und „Finanzziele“ näher zu konkretisieren und die entsprechenden Maßnahmen zur Umsetzung zu beinhalten.
§ 14 G-ZG · G-ZG · Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz
§ 14 Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen
(1) Der Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen umfasst insbesondere folgende Inhalte: 1. Entlastung des vollstationären Bereichs in den Akut-Krankenanstalten durch medizinisch und gesamtwirtschaftlich begründete Verlagerung von Leistungen in den tagesklinischen/tagesambulanten oder in den ambulant…
§ 41 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
…§ 10 Abs. 1, 2 und 4 Z 1 und 2, § 11, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 2, § 16 Abs. 1, 6 und 7, § 34, § 35, die…
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