§ 8c Geschäftsstelle
In Kraft seit 01. Oktober 2015
Up-to-date
Das Präsidium hat sich zur Besorgung aller Geschäfte einer Geschäftsstelle zu bedienen, deren Leitung der Präsidentin oder dem Präsidenten obliegt. Näheres bestimmt die Geschäftsordnung.
Rückverweise
FTFG · Forschungs- und Technologieförderungsgesetz
§ 7 Aufgaben der Präsidentin oder des Präsidenten
…Kuratorium (§ 6a Abs. 6) und b) im Präsidium (§ 8 Abs. 2) sowie 9. die Leitung der Geschäftsstelle (§ 8c). (2) Die Präsidentin oder der Präsident darf sich in einzelnen oder allen Angelegenheiten von einem Mitglied des Präsidiums vertreten lassen.…