Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der Wissenschaftsfonds über
1. Mittel, die ihm der Bund aufgrund einer Finanzierungsvereinbarung nach den Bestimmungen des Forschungsfinanzierungsgesetzes (FoFinaG), BGBl. I Nr. 75/2020, bereitstellt,
2. sonstige Mittel, die ihm der Bund bereitstellt,
3. Entgelte für die Erbringung von Leistungen an Dritte,
4. sonstige öffentliche oder private Zuwendungen sowie
5. sonstige Einnahmen.
Rückverweise
FTFG · Forschungs- und Technologieförderungsgesetz
§ 29 In- und Außerkrafttreten
… 2 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. (9) Das Inhaltsverzeichnis, § 2 Abs. 1, die §§ 2a und 2b, § 2d Abs. 1 bis 3, § 3 samt Überschrift, § 5 Abs. 2, § …
§ 2b Aufgaben des Wissenschaftsfonds
…Personen auf jede geeignete Weise im Wege der Abwicklung oder Durchführung von Förderungsprogrammen oder Förderungsmaßnahmen, 2. widmungsgemäße Verwaltung der dem Wissenschaftsfonds zufließenden Mittel (§ 2a), 3. die Unterstützung und Beratung des Bundes, 4. Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung der wissenschaftlichen Forschung und der Entwicklung und Erschließung der…