§ 14 Förderungsnehmer
In Kraft seit 18. Juni 2009
Up-to-date
FTFG
Gliederung
Förderungsmittel für Vorhaben gemäß § 11 können gewährt werden an:
1. natürliche Personen;
2. juristische Personen;
3. Personengesellschaften.
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