§ 28 Schlussbestimmungen zu Art. 3 des SozialversicherungsWährungsumstellungsBegleitgesetzes, BGBl. I Nr. 67/2001
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
(1) Die §§ 12 Abs. 1 und 20 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 67/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Schillingbeträge, die am 31. Dezember 2001 zur Bemessung einer (künftigen) Geldleistung beim Versicherungsträger (beim Hauptverband) gespeichert sind, sind mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 in Euro umzurechnen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden