FSVG
Gliederung
Abschnitt III ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
§ 20e Besondere Hinterbliebenenpensionsleistung
Hinterbliebene (§§ 136 bis 138 GSVG) einer anspruchsberechtigten Person nach § 20c oder einer anwartschaftsberechtigten Person nach § 20d haben Anspruch auf eine Besondere Hinterbliebenenpensionsleistung nach diesem Bundesgesetz, die nach den Bestimmungen über die Hinterbliebenenpensionen nach dem GSVG unter Zugrundelegung des Feststellungsbescheides nach § 20c Z 1 oder nach § 20d Z 1 zu ermitteln ist. Dabei ist für die Berechnung der Witwen(Witwer)pension abweichend von § 145 Abs. 2 GSVG einheitlich der Hundertsatz von 60 anzuwenden.
§ 20e FSVG · FSVG · Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz
§ 20e Besondere Hinterbliebenenpensionsleistung
…§ 20e. Hinterbliebene ( §§ 136 bis 138 GSVG ) einer anspruchsberechtigten Person nach § 20c oder einer anwartschaftsberechtigten Person nach § 20d haben Anspruch…
§ 83 GSVG · GSVG · Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 83 Anspruchsberechtigung für Angehörige
…eine Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Todesversorgungsleistung aus einer Einrichtung ihrer gesetzlichen beruflichen Vertretung bezieht. Besondere Pensionsleistungen nach den §§ 20c, 20d und 20e FSVG gelten als Versorgungsleistungen. (7) Eine im Abs. 2 und 4 sowie Abs. 8 und 8a genannte Person gilt nicht als Angehöriger, wenn sie…
§ 78 BSVG · BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 78 Anspruchsberechtigung für Angehörige
…eine Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Todesversorgungsleistung aus einer Einrichtung ihrer gesetzlichen beruflichen Vertretung bezieht. Besondere Pensionsleistungen nach den §§ 20c, 20d und 20e FSVG gelten als Versorgungsleistungen. (6a) Als Angehörige/r gilt auch eine mit dem/der Versicherten nicht verwandte Person, die seit mindestens zehn Monaten mit ihm/ihr…
§ 56 B-KUVG · B-KUVG · Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
§ 56 Anspruchsberechtigung der Angehörigen
…eine Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Todesversorgungsleistung aus einer Einrichtung ihrer gesetzlichen beruflichen Vertretung bezieht. Besondere Pensionsleistungen nach den §§ 20c, 20d und 20e FSVG gelten als Versorgungsleistungen. (10) Eine im Abs. 2 und Abs. 3 sowie Abs. 6 bis 8 genannte Person gilt nicht als…
Rückverweise