Die Mitglieder des Produktivitätsrates müssen die Wählbarkeit zum Nationalrat, dem Europäischen Parlament oder einem vergleichbaren gesetzgebenden Organ eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen. Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates oder eines Landtages, der Bundesregierung oder einer Landesregierung können nicht in den Produktivitätsrat entsendet werden. Tritt nachträglich ein Umstand ein, der die Entsendung ausschließt, so scheidet das Mitglied aus dem Produktivitätsrat aus.
Rückverweise
FPRG 2021 · Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz 2021
§ 6 Zusammensetzung des Produktivitätsrates
…der Profilseite jeder Person auf der Homepage des Produktivitätsrates einsehbar. Die Tätigkeiten von besonderem Interesse sind in der Geschäftsordnung gemäß § 7 Abs. 8 näher zu regeln. Es ist auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in der Zusammensetzung des Produktivitätsrates zu achten. (3) In den Produktivitätsrat entsenden 1. die Bundesregierung die…