BundesrechtBundesgesetzeFremdenpolizeigesetz 20054. Hauptstück Rechtmäßigkeit der Einreise, des Aufenthalts und der Ausreise Fremder3. Abschnitt Bestimmungen zur Visumpflicht§ 21a

§ 21aVisa für den längerfristigen Aufenthalt

In Kraft seit 19. Oktober 2017
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§ 21a Visa für den längerfristigen Aufenthalt — FPG | GesetzeFinden.at