§ 98 Anwendungsbereich
In Kraft seit 17. November 2023
Up-to-date
Die Bestimmungen dieses Abschnittes sind, soweit nichts Anderes bestimmt ist, auch auf Grundstücke anzuwenden, die nicht Wald im Sinne des § 1a sind.“
Rückverweise
ForstG · Forstgesetz 1975
§ 179 Inkrafttreten
… 85 Abs. 2, § 87 Abs. 4, § 92 Abs. 1, § 96 Abs. 1, § 98 Abs. 1, § 102 Abs. 1, 4, 5 und 7, § 104 Abs. 1 und 2, § 105, §…
§ 103 Verfahren, Zuständigkeit
…Behörden und, b) soweit es sich um Schutz- und Regulierungswasserbauten gemäß dem vierten Abschnitt des Wasserrechtsgesetzes 1959 handelt, die in den §§ 98 ff des Wasserrechtsgesetzes 1959 umschriebenen Behörden zuständig. (2) Ist ein forstrechtliches Verfahren gemäß diesem Abschnitt durchzuführen, so ist es tunlichst gleichzeitig mit dem wasserrechtlichen…