(1) Für die Durchführung des Verfahrens und die Erteilung der Bewilligung ist die Behörde zuständig.
(2) Bei der Errichtung oder Änderung von Anlagen, die nach den gewerbe-, berg-, eisen-, bahn-, energie- oder dampfkesselrechtlichen Bestimmungen einer Bewilligung bedürfen, entfällt eine gesonderte Bewilligung nach § 49, es sind jedoch dessen materiellrechtliche Bestimmungen anzuwenden. Dem Verfahren ist ein Forstsachverständiger der Behörde beizuziehen. Wird eine Bewilligung erteilt, so gilt diese auch als solche im Sinne des Abs. 1.
(3) Ergibt sich im Zuge des Verfahrens gemäß Abs. 2, daß durch Emissionen Schutz- oder Bannwälder betroffen werden, so ist ein Bewilligungsverfahren gemäß Abs. 1 gesondert durchzuführen. Bis zur Entscheidung hierüber ist das Verfahren nach Abs. 2 zu unterbrechen.
(4) Abs. 3 gilt nicht für Bannwälder, die zur Abwehr der von der Anlage ausgehenden Gefahren oder zum Schutz der Anlage selbst bestimmt sind.
Rückverweise
ForstG · Forstgesetz 1975
§ 50 Bewilligungsverfahren
(1) Für die Durchführung des Verfahrens und die Erteilung der Bewilligung ist die Behörde zuständig. (2) Bei der Errichtung oder Änderung von Anlagen, die nach den gewerbe-, berg-, eisen-, bahn-, energie- oder dampfkesselrechtlichen Bestimmungen einer Bewilligung bedürfen, entfällt eine gesonderte …
§ 53 Haftung für forstschädliche Luftverunreinigungen
…§ 48 Abs. 1 lit. e) ausgehen, die nicht im Sinne der §§ 49 Abs. 1 oder 2 oder 50 Abs. 2 bewilligt wurde, oder b) das in der Bewilligung festgelegte Ausmaß (§ 49 Abs. 3 und 5, § 50 Abs…
§ 51 Besondere Maßnahmen
…sich daraus eine Gefährdung der Waldkultur, so hat die Behörde den Inhaber der die Gefährdung der Waldkultur verursachenden Anlage festzustellen. (2) Die gemäß § 50 für die Erteilung der Bewilligung zuständige Behörde hat die zur Beseitigung der Gefährdung der Waldkultur erforderlichen Maßnahmen für den weiteren Betrieb der Anlage unter sinngemäßer…
§ 49 Bewilligung von Anlagen
…1) Anlagen gemäß § 48 Abs. 1 lit. e dürfen, sofern nicht § 50 Abs. 2 anzuwenden ist, nur mit einer Bewilligung nach diesem Unterabschnitt errichtet werden. Die Bewilligung hat der Inhaber der Anlage bei der Behörde zu…