BundesrechtBundesgesetzeForstgesetz 1975III. ABSCHNITT ERHALTUNG DES WALDES UND DER NACHHALTIGKEIT SEINER WIRKUNGEND. Wälder mit Nebennutzungen Waldweide; Schneeflucht§ 38

§ 38Streugewinnung

In Kraft seit 01. Januar 1976
Up-to-date