§ 183a Anwendbarkeit der Bestimmungen anderer Bundesgesetze und von Rechtsakten der Europäischen Union
In Kraft seit 21. Juni 2013
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Verweise in diesem Bundesgesetz auf andere Rechtsvorschriften des Bundes oder unmittelbar anwendbares Recht der Europäischen Union sind, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt ist, als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
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