Die Fachschule hat die Aufgabe, den Schülern die erforderlichen fachlichen Kenntnisse zu vermitteln, die sie befähigen, bei der Durchführung des forst- und jagdlichen Betriebsdienstes mitzuwirken sowie den Forstschutz- und forstlichen Beratungsdienst zu versehen. Im übrigen hat sie die im § 2 Abs. 1 des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes umschriebenen Aufgaben.
Rückverweise
ForstG · Forstgesetz 1975
§ 185 Vollziehung
…Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. (5) Mit der Vollziehung des § 117 Abs. 3 und 4, der §§ 118 bis 121, des § 122 Abs. 1, soweit er sich nicht auf die Schulerhaltung sowie die Dienstrechtsangelegenheiten der Lehrer bezieht, des § …
§ 179 Inkrafttreten
…Z 4, § 105 Abs. 1 Z 1 lit. c und d, § 105 Abs. 1a, § 118, § 119 Abs. 4 bis 6, § 120 Abs. 1 Z 2, § 130 Abs. 1 Z …