BundesrechtBundesgesetzeFunkanlagen-Marktüberwachungs-GesetzErster Abschnitt Allgemeine Vorschriften§ 3a

§ 3a Möglichkeit für Verbraucher und andere Endnutzer bestimmte Kategorien oder Klassen von Funkanlagen ohne Ladenetzteile zu erwerben

In Kraft seit 28. Dezember 2024
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