§ 37 Verweisungen
In Kraft seit 26. April 2017
Up-to-date
FMaG 2016
Gliederung
Achter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 37 Verweisungen
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
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