§ 6 Abgabenschuldner
In Kraft seit 01. Januar 2011
Up-to-date
Abgabenschuldner ist der Luftfahrzeughalter, der den Abflug durchführt. Der Flugplatzhalter des inländischen Flughafens, von dem aus der Abflug erfolgt, haftet für die Abgabe.
Rückverweise
FlugAbgG · Flugabgabegesetz
§ 11 Pflichten der Flugplatzhalter
…Luftfahrzeughalters, 3. Monat und Jahr, für das die Meldung übermittelt wird, 4. Anzahl der abgeflogenen Passagiere ohne Mitglieder der Flugbesatzung (§ 2 Abs. 6) und ohne Passagiere, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben und über keinen eigenen Sitzplatz verfügen (§ 3 Z 1), 5. Anzahl…