Von der Flugabgabe ist befreit:
1. Der Abflug von Passagieren, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben und über keinen eigenen Sitzplatz verfügen.
2. Der Abflug von Personen, die zur Flugbesatzung gehören oder die als Flugbesatzungsmitglieder eines anderen Fluges an ihren Einsatzort oder von ihrem Einsatzort geflogen werden.
3. Der Abflug zu Ausbildungszwecken oder zum Zweck des Absprunges mit einem Fallschirm.
4. Der Abflug ausschließlich zu militärischen, medizinischen oder humanitären Zwecken.
5. Der Abflug von Transit- und Transferpassagieren nach einer Zwischenlandung auf einem inländischen Flughafen, die zu einer planmäßigen Unterbrechung der Flugreise des Passagiers von weniger als 24 Stunden geführt hat.
6. Der Abflug nach einer nicht planmäßigen Landung.
7. Der Abflug von Luftfahrzeuge n mit einem höchstzulässigen Abfluggewicht bis einschließlich 2 000 Kilogramm.
8. Der Abflug von staatlichen Luftfahrzeugen im Sinne des Art. 3 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt, BGBl. Nr. 97/1949.
Rückverweise
FlugAbgG · Flugabgabegesetz
§ 16 Inkrafttreten
…Flughafen nach dem 31. August 2020 anzuwenden. Auf Abflüge bis zu diesem Zeitpunkt sind § 5 und § 10 Abs. 3 Z 5 Flugabgabegesetz, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2019, weiter anzuwenden. Letzteres gilt zudem in Fällen, in denen einem Abflug nach…
§ 10 Pflichten der Luftfahrzeughalter
…taggenau ergibt: 1. die Anzahl der von einem inländischen Flughafen abgeflogenen Passagiere, 2. die Flugnummer, falls für den durchgeführten Abflug eine Flugnummer vergeben worden ist, 3. der Zielflugplatz im Sinne des § 2 Abs. 5 der von einem inländischen Flughafen abgeflogenen Passagiere, 4. das Datum und der Zeitpunkt des…
§ 11 Pflichten der Flugplatzhalter
…aus denen sich taggenau ergibt: 1. die Bezeichnung der Luftfahrzeughalter, die Abflüge durchgeführt haben, 2. die Flugnummern, falls für durchgeführte Abflüge Flugnummern vergeben worden sind, 3. die Flugplätze, auf denen die Abflüge planmäßig geendet haben, 4. die Anzahl der abgeflogenen Passagiere, 5. das Datum und der Zeitpunkt der Abflüge. (2) Die…