§ 6 Pflicht zur Bestellung eines Aufsichtsrats
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
Neben den in § 29 Abs. 1 GmbHG geregelten Fällen muss ein Aufsichtsrat auch dann bestellt werden, wenn die Gesellschaft zumindest eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinn des § 221 Abs. 2 und 4 UGB ist.
Rückverweise
FlexKapGG · Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz
§ 19 Bedingte Kapitalerhöhung
…eine Sacheinlage gemacht, so kann der Beschluss nur gefasst werden, wenn die Einbringung von Sacheinlagen ausdrücklich und fristgemäß angekündigt worden ist. Die §§ 6, 6a, 10 und 10a GmbHG sind sinngemäß anzuwenden. Als Sacheinlage gilt nicht die Hingabe von Schuldverschreibungen im Umtausch gegen Bezugsanteile. (5) Ein dem Beschluss über…