Die den Organen des Zollamtes Österreich zur Ausübung ihres Dienstes in den Zollvorschriften eingeräumten Befugnisse bleiben unberührt.
Rückverweise
…vernachlässigbaren Ausnahmefällen gesprochen werden. Die sohin rechtlich wesentliche Trennung der Anwendungsbereiche des §25 Abs2 ZollG und des §89 FinStrG ist jedoch ausgeschlossen: §97 FinStrG trägt zur Lösung dieses Problems nichts bei. Er bestimmt: "§97. Die den Organen der Zollämter und der Zollwache zur Ausübung ihres Dienstes in den…