Art. 1 § 48 Verletzung der Verschlußsicherheit.
In Kraft seit 29. Dezember 2007
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FinStrG
Gliederung
ARTIKEL I. Strafrecht und Strafverfahrensrecht in Angelegenheiten der bundesrechtlich oder durch Rechtsvorschriften der Europäischen Union geregelten Abgaben und der Monopole
ERSTER ABSCHNITT. Finanzstrafrecht.
II. Hauptstück.
Besonderer Teil. Abgabenhinterziehung.
Art. 1 § 48 Verletzung der Verschlußsicherheit.
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