9Os123/78—OGH Entscheidung
24. April 1979
…der derzeitigen Fassung nach dieser Novellierung)' - vorsichtshalber deshalb angemeldet, weil die Firma C bisher dem Verfahren nicht zugezogen war. Zwar war der Nebenbeteiligte nach § 241 Abs. 1 FinStrG (alt) auf Antrag dem Verfahren beizuziehen und ihm vom Gericht, wenn tunlich, anheimzustellen, seine Zuziehung zu beantragen, und es ist unter anderem der Haftungsbeteiligte nunmehr…