Flüchtigen Beschuldigten ist im Verfahren von Amts wegen ein Verteidiger zu bestellen.
Rückverweise
Aufteilung des Wertersatzes auf mehrere an einer Straftat beteiligte Personen stellt eine mit dem Rechtsmittel der Berufung zu bekämpfende Ermessensentscheidung dar. Die gemäß dem § 232 FinStrG bestellten Verteidiger sind auch zur selbständigen Ergreifung von Rechtsmitteln im Sinne des § 44 Abs 1 StPO legitimiert. Die Bestimmungen des § 427 StPO werden…