Im Strafverfahren wegen eines Finanzvergehens haben Zeugen und Sachverständige auch über Verhältnisse und Umstände auszusagen, die unter die Geheimhaltungspflicht nach § 48a BAO fallen.
Rückverweise
…weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Telfser als Schriftführers in der Strafsache gegen Helmut F*** wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG. über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Kreisgerichts Leoben als Schöffengerichts vom 10. Juni 1988, GZ 11 Vr 577/87…
Kraft Sonderregelung (§ 195 FinStrG) des § 208 FinStrG haben in Finanzstrafverfahren Zeugen selbst dann über Verhältnisse und Umstände auszusagen, wenn diese unter die Geheimhaltungspflicht nach § 48 a BAO fallen. Gemäß § 48…
…2 lit b FinStrG (B/IV) und des Gert Pö***** wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach §§ 11 dritter Fall, 33 Abs 1 FinStrG und nach §§ 11 dritter Fall, 33 Abs 2 lit b FinStrG (C/I), demzufolge auch in den Dr. Peter…