BundesrechtBundesgesetzeFinanzstrafgesetzARTIKEL I. Strafrecht und Strafverfahrensrecht in Angelegenheiten der bundesrechtlich oder durch Rechtsvorschriften der Europäischen Union geregelten Abgaben und der MonopoleZWEITER ABSCHNITT. Finanzstrafverfahren.DRITTER UNTERABSCHNITT. Sonderbestimmungen für das Verfahren wegen gerichtlich strafbarer Finanzvergehen2. Ergänzungen der Strafprozeßordnung. Zum 2. HauptstückArt. 1 § 200b

Art. 1 § 200bZu § 100

In Kraft seit 20. Juli 2024
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