Die Finanzstrafbehörden unterliegen nicht der Berichtspflicht nach § 100 Abs. 3a StPO.
FinStrG · Finanzstrafgesetz
Art. 1 § 200b Zu § 100
…Zu § 100 § 200b. Die Finanzstrafbehörden unterliegen nicht der Berichtspflicht nach § 100 Abs. 3a StPO.…
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