Die Mindestgeldstrafe beträgt 20 Euro. Die Geldstrafen fließen dem Bund zu.
FinStrG · Finanzstrafgesetz
Art. 1 § 16 Geldstrafen.
…Geldstrafen. § 16. Die Mindestgeldstrafe beträgt 20 Euro. Die Geldstrafen fließen dem Bund zu.…
Art. 1 § 49c
…1) Einer Finanzordnungswidrigkeit macht sich schuldig, wer vorsätzlich eine Pflicht nach den Bestimmungen des 2. Teils des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG), BGBl. Nr. 91/2019…
Rückverweise