§ 8 Ende der Zuschussleistung
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§ 8 Ende der Zuschussleistung — FeZG
Der Anspruch auf Zuschussleistung erlischt durch:
1. Ablauf des Zuschusszeitraums;
2. Übertragung, Kündigung oder Auflassung des Fernsprechanschlusses;
3. Entziehung der Zuschussleistung;
4. Verzicht;
5. Tod oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit der begünstigten Person oder Institution;
6. missbräuchliche Weitergabe des Anschlusses an Dritte.
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