§ 7 Auskunfts-, Vorlage- und Meldepflicht
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
(1) Die begünstigte Person oder Institution hat der ORF Beitrags Service GmbH jederzeit auf Verlangen Auskünfte zu den Umständen der Anspruchsberechtigung zu geben.
(2) Der Wegfall auch nur einer der Voraussetzungen für die Zuschussleistung ist von der begünstigten Person oder Institution der ORF Beitrags Service GmbH unverzüglich zu melden.
Rückverweise
FeZG · Fernsprechentgeltzuschussgesetz
§ 9 Zuständigkeit
…jenem Zeitpunkt auszusprechen, an dem die Voraussetzung für die Zuschussleistung weggefallen ist. (3) Im Falle der Verletzung der Auskunfts-, Vorlage- bzw. Meldepflichten des § 7 hat die ORF Beitrags Service GmbH mittels Bescheid die Zuschussleistung zu entziehen. (4) Zu Unrecht bezogene Zuschussleistungen (§ 7 Abs. 2, § …