§ 1 Anwendungsbereich
In Kraft seit 01. Oktober 2004
Up-to-date
Dieses Bundesgesetz gilt für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), BGBl. Nr. 140/1979.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden