BundesrechtBundesgesetzeFern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz3. Abschnitt Rücktritt vom Vertrag§ 13a

§ 13a Ausübung des Rücktrittsrechts bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden

In Kraft seit 01. Oktober 2026
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