Die Landesumlage darf 7,66 % der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben (§ 13 Abs. 1 erster Satz) nicht übersteigen.
Rückverweise
FAG 2024 · Finanzausgleichsgesetz 2024
§ 19 Interkommunaler Finanzausgleich für die Erträge aus der Kommunalsteuer
…1) Die zur Erhebung der Kommunalsteuer berechtigte Gemeinde (§ 7 des Kommunalsteuergesetzes 1993, BGBl. Nr. 819/1993) kann mit anderen Gemeinden im Zusammenhang mit gemeinsamen Investitionen in die Schaffung oder Erhaltung von Betriebsstätten…
§ 6 Ersatz von Besoldungskosten für die Landes- und Religionslehrerinnen und Landes- und Religionslehrer
…Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, und an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen 50 %. (2) Den Aufwand, der auf Grund des § 7 des Bundesgesetzes betreffend den Religionsunterricht in der Schule, BGBl. Nr. 190/1949, von den Ländern zu tragen ist, ersetzt der Bund in der gleichen…