Soweit in den §§ 1 bis 6 auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Rückverweise
…Emissionszertifikate zuzuteilen, wobei sich die Zuteilungsmenge aus der genannten Zuteilungsverordnung 2. Periode ergibt. Sodann haben Anlageninhaber die Emissionsentwicklung nach festgelegten Grundsätzen zu überwachen (§7 EZG) und für jedes Kalenderjahr bis zum 31. März des Folgejahres eine elektronische Meldung über die geprüften Emissionen an den BMLFUW zu übermitteln (§§…