Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind von den, gemäß den einschlägigen bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften zuständigen Behörden zu vollziehen.
Rückverweise
…Sinne des § 4 EWR RAG erstattete die nunmehr von den Beklagtenvertretern vertretene beklagte Partei eine Klagebeantwortung, ohne einen schriftlichen Nachweis im Sinne des § 4 EWG RAG vorzulegen. Daraufhin wurde die Klagebeantwortung als verspätet zurückgewiesen. Über Antrag des Klägers erließ das Erstgericht am 22. 10. 1998 ein Versäumungsurteil, wogegen die beklagte…