§ 26 Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte — EuWO
(1) Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.
(2) Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte für die Ausübung des Wahlrechts haben ferner Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge einer Einschränkung ihrer Mobilität, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, oder wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen unmöglich ist, und die die Möglichkeit der Stimmabgabe vor einer besonderen Wahlbehörde (§ 59 Abs. 1) in Anspruch nehmen wollen, sofern nicht die Ausübung des Wahlrechts gemäß den §§ 58 oder 60 in Betracht kommt.
(3) Fallen bei einem Wahlberechtigten nachträglich die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Wahlkarte aus Gründen des Abs. 2 weg, so hat er die Gemeinde, in deren Bereich er sich aufgehalten hat, rechtzeitig vor dem Wahltag zu verständigen, daß er auf einen Besuch durch eine gemäß § 59 eingerichtete besondere Wahlbehörde verzichtet.
§ 46 EuWO · EuWO · Europawahlordnung
§ 46 Vorgang bei der Briefwahl
…1) Das Wahlrecht kann von denjenigen Wählern, denen entsprechend den §§ 26 und 27 Wahlkarten ausgestellt wurden, in jedem Wahllokal oder im Weg der Übermittlung der verschlossenen Wahlkarte an eine zur Entgegennahme berechtigte Wahlbehörde ausgeübt werden (Briefwahl…
§ 27 Ausstellung der Wahlkarte
…von der der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung schriftlich oder mündlich unter Angabe des Grundes gemäß § 26 Abs. 1 durch den Wahlberechtigten zu beantragen. Rechtshandlungen eines Vertreters für einen Wahlberechtigten, insbesondere eines Erwachsenenvertreters, im Zusammenhang mit der Beantragung der Ausstellung einer…
§ 59 Ausübung des Wahlrechts durch in ihrer Mobilität eingeschränkte oder in ihrer Freiheit beschränkte Wahlkartenwähler
…1) Um Wahlberechtigten, die auf Grund eines Antrages gemäß § 26 Abs. 2 eine Wahlkarte besitzen, die Ausübung des Wahlrechts zu erleichtern, haben die Gemeinden der Wahlbehörden, in Wien der Magistrat, spätestens am 21. Tag…
§ 28 Vorgang nach Ausstellung der Wahlkarte
…Wahlkarte ausgestellt worden ist. Bei einer Anfrage hat der Wahlberechtigte seine Identität glaubhaft zu machen. (2) Im Fall der Ausstellung einer Wahlkarte gemäß § 26 Abs. 2 an einen Wahlberechtigten, der sich außerhalb des Ortes seiner Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhält, hat die ausstellende Gemeinde diejenige Gemeinde, in deren…
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