Art. 1 § 4 Rechte der Genossenschafter im Verhältnis zueinander
In Kraft seit 30. Dezember 2000
Up-to-date
Durch die Umstellung der Geschäftsanteile auf Euro in dem in § 2 zweiter Satz festgelegten Ausmaß erfahren die Rechte der Genossenschafter im Verhältnis zueinander keine Änderung.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden