Für die Offenlegung des Spaltungsplans und der Mitteilung an die Gesellschafter, die Gläubiger und die Arbeitnehmervertretung gilt § 15 sinngemäß.
Rückverweise
EU-UmgrG · EU-Umgründungsgesetz
§ 66 Anmeldung und Eintragung der begünstigten Gesellschaft
…die Stellungnahme nach § 54 in Verbindung mit § 14 Abs. 8; 4. der Bericht des Spaltungsprüfers; 5. etwaige nach § 55 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Z 2 übermittelte Bemerkungen; 6. die Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft; 7. der Nachweis der Offenlegung…
§ 62 Anmeldung und Eintragung der beabsichtigten Spaltung, Ausstellung der Vorabbescheinigung
…die Stellungnahme nach § 54 in Verbindung mit § 14 Abs. 8; 4. der Bericht des Spaltungsprüfers; 5. etwaige nach § 55 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Z 2 übermittelte Bemerkungen; 6. die Schlussbilanz der Gesellschaft; 7. der Nachweis der Offenlegung des…