Für die Offenlegung des Verschmelzungsplans und der Mitteilung an die Gesellschafter, die Gläubiger und die Arbeitnehmervertretung der sich verschmelzenden inländischen Gesellschaft gilt § 15 sinngemäß.
Rückverweise
EU-UmgrG · EU-Umgründungsgesetz
§ 42 Anmeldung und Eintragung der beabsichtigten Verschmelzung, Ausstellung der Vorabbescheinigung
… 32 in Verbindung mit § 14 Abs. 8; 5. der Bericht des Verschmelzungsprüfers für die übertragende Gesellschaft; 6. etwaige nach § 33 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Z 2 übermittelte Bemerkungen; 7. die Schlussbilanz der Gesellschaft; 8. der Nachweis der Offenlegung des…
§ 45 Anmeldung und Eintragung
…die Stellungnahme nach § 32 in Verbindung mit § 14 Abs. 8; 6. die Berichte der Verschmelzungsprüfer; 7. etwaige nach § 33 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Z 2 übermittelte Bemerkungen; 8. die Schlussbilanz jeder übertragenden Gesellschaft; 9. der Nachweis der Offenlegung…
§ 34 Verschmelzungsbeschluss und -vertrag
…Gesellschafter nach § 231 Abs. 3 AktG, die Zustimmung der Gesellschafterversammlung zu verlangen, hat in der Mitteilung an die Gesellschafter nach § 33 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Z 2 zu erfolgen. Ist auch in der übertragenden ausländischen Gesellschaft eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung…