§ 26 Anwendungsbereich
In Kraft seit 01. August 2023
Up-to-date
Dieses Hauptstück gilt für grenzüberschreitende Verschmelzungen.
Rückverweise
EU-UmgrG · EU-Umgründungsgesetz
§ 44 Anwendung gesellschaftsrechtlicher Vorschriften
…der neuen Gesellschaft hat eine Prüfung durch einen oder mehrere Prüfer stattzufinden; § 25 Abs. 3 bis 5 sowie die §§ 26, 27, 42 und 44 AktG gelten sinngemäß. Der Prüfer kann gleichzeitig Verschmelzungsprüfer sein. Im Übrigen gelten für die neue Gesellschaft § 224 Abs. …