§ 23 Zugang der Europäischen Kommission zum Zentralverzeichnis der Europäischen Union — EU-MPfG
Die Europäische Kommission hat eingeschränkten Zugang zu dem Zentralverzeichnis der Europäischen Union und zu den in diesem Zentralverzeichnis hochgeladenen und gespeicherten Informationen. Insbesondere hat sie keinen Zugang zu den Informationen gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 bis 2 und 4 bis 6 sowie 12.
§ 23 EU-MPfG · EU-MPfG · EU-Meldepflichtgesetz
§ 23 Zugang der Europäischen Kommission zum Zentralverzeichnis der Europäischen Union
…Zugang der Europäischen Kommission zum Zentralverzeichnis der Europäischen Union § 23. Die Europäische Kommission hat eingeschränkten Zugang zu dem Zentralverzeichnis der Europäischen Union und zu den in diesem Zentralverzeichnis hochgeladenen und gespeicherten Informationen. Insbesondere hat sie…
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