§ 19 Bedeutung der Meldung für das Abgabenverfahren
In Kraft seit 01. Juli 2020
Up-to-date
Das Ausbleiben einer Reaktion einer Abgabenbehörde auf die Meldung einer meldepflichtigen Gestaltung lässt keinen Rückschluss auf deren abgabenrechtliche Beurteilung zu. Insbesondere ist die Meldung kein Anbringen im Sinne des § 85 BAO.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden