§ 19 Bedeutung der Meldung für das Abgabenverfahren
In Kraft seit 01. Juli 2020
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Das Ausbleiben einer Reaktion einer Abgabenbehörde auf die Meldung einer meldepflichtigen Gestaltung lässt keinen Rückschluss auf deren abgabenrechtliche Beurteilung zu. Insbesondere ist die Meldung kein Anbringen im Sinne des § 85 BAO.
EU-MPfG · EU-Meldepflichtgesetz
§ 19 Bedeutung der Meldung für das Abgabenverfahren
…3. Teil Verarbeitung der gemeldeten Informationen Bedeutung der Meldung für das Abgabenverfahren § 19. Das Ausbleiben einer Reaktion einer Abgabenbehörde auf die Meldung einer meldepflichtigen Gestaltung lässt keinen Rückschluss auf deren abgabenrechtliche Beurteilung zu. Insbesondere ist die Meldung kein…
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