§ 4 Verjährung
Up-to-date
§ 4 Verjährung — EU-MediatG
Der Beginn und die gehörige Fortsetzung einer Mediation hemmen den Ablauf der Verjährung sowie sonstiger Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden