BundesrechtBundesgesetzeJustizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen UnionVierter Abschnitt Vollstreckung von GeldsanktionenSiebenter Unterabschnitt Verdeckte Ermittlungen§ 97a

§ 97aVerständigung nach Übernahme der Überwachung durch den Vollstreckungsstaat

In Kraft seit 01. Juni 2020
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