BundesrechtBundesgesetzeJustizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen UnionDritter Abschnitt Vollstreckung vermögensrechtlicher AnordnungenDritter Unterabschnitt Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat§ 52m

§ 52mVollstreckung im Inland

In Kraft seit 01. August 2013
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§ 52m Vollstreckung im Inland — EU-JZG | GesetzeFinden.at