§ 52d Entscheidung
In Kraft seit 29. Mai 2021
Up-to-date
§ 52 Abs. 5 und 7 bis 11 ist anzuwenden.
§ 1 EO · EO · Exekutionsordnung
§ 1 Exekutionstitel
…sichergestellter oder beschlagnahmter Vermögenswerte ( § 115a StPO ), über die Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung in Strafsachen betreffend vermögensrechtliche Anordnungen ( § 65 ARHG , § 52d EU-JZG ), über die Kosten des Strafverfahrens oder über die privatrechtlichen Ansprüche ergehen oder eine bestellte Sicherheit für verfallen erklären; 9. rechtskräftige Beschlüsse und Entscheidungen der Zivil…
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