§ 52d Entscheidung
In Kraft seit 29. Mai 2021
Up-to-date
§ 52 Abs. 5 und 7 bis 11 ist anzuwenden.
Rückverweise
EO · Exekutionsordnung
§ 1 Exekutionstitel
…sichergestellter oder beschlagnahmter Vermögenswerte (§ 115a StPO), über die Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung in Strafsachen betreffend vermögensrechtliche Anordnungen (§ 65 ARHG, § 52d EU-JZG), über die Kosten des Strafverfahrens oder über die privatrechtlichen Ansprüche ergehen oder eine bestellte Sicherheit für verfallen erklären; 9. rechtskräftige Beschlüsse und Entscheidungen der Zivil…