BundesrechtBundesgesetzeJustizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen UnionZweiter Unterabschnitt Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen aus Dänemark und Irland§ 50

§ 50Verständigungspflicht

In Kraft seit 29. Mai 2021
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