BundesrechtBundesgesetzeJustizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen UnionZweiter Unterabschnitt Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen aus Dänemark und Irland§ 48

§ 48Aufschub der Vollstreckung

In Kraft seit 01. Januar 2008
Up-to-date